Legoland ändert Zugänglichkeitsregeln nach Beschwerde bei Ninjago-Darkride
Legoland Windsor änderte seine Zugänglichkeitsregeln, nachdem ein Junge bei LEGO NINJAGO The Ride zeigen musste, dass er laufen konnte. Der Darkride wurde damit zu einem konkreten Beispiel in einer breiteren Debatte über den Umgang mit Gästen mit Behinderung.
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Ein Besuch bei LEGO NINJAGO The Ride bekam für Legoland Windsor eine unerwartete Wendung, nachdem die Mutter des 7-jährigen Sebby die Behandlung ihres Sohnes öffentlich machte. Sebby hat eine Zerebralparese und hatte kurz zuvor mehrere schwere Operationen hinter sich. Bei einem Besuch im September 2019 wollte er den Darkride fahren. Laut seiner Mutter musste er vor anderen Gästen zeigen, dass er drei Schritte gehen konnte, weil dies aus Sicht des Personals für eine mögliche Evakuierung wichtig sei. Aus dem Vorfall entstanden eine Beschwerde, juristische Beratung und eine Petition mit mehr als 27.000 Unterschriften. Legoland Windsor sprach schließlich mit der Familie und änderte die Regeln. Bei LEGO NINJAGO The Ride und zwei weiteren Attraktionen müssen Gäste nicht mehr nachweisen, dass sie laufen können; ab März 2021 sollte diese Vorgehensweise voraussichtlich auf weitere Attraktionen ausgeweitet werden. Für Besucher und Freizeitparkfans macht die Geschichte deutlich, dass der Darkride nicht nur wegen seiner interaktiven 3D-Technik interessant ist. Die Attraktion wurde auch zu einem konkreten Bezugspunkt in der Debatte über Barrierefreiheit, Würde und den Umgang mit Sicherheitsvorschriften in Freizeitparks.