Verurteilung im Plopsaland-Voyeurismusfall an den Dancing Fountains
Der Mann, der an den Dancing Fountains Kinder filmte, wurde zu einer teils bedingten Freiheitsstrafe verurteilt und erhielt ein mehrjähriges Verbot für Freizeitparks und ähnliche Orte. Plopsaland bekam symbolischen Schadenersatz.
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Im Januar 2026 erhielt der Sicherheitsvorfall an den Dancing Fountains ein juristisches Ende. Der Mann, der im Sommer 2025 Kinder in Plopsaland Belgium gefilmt hatte, wurde wegen Voyeurismus verurteilt; erschwerend kam hinzu, dass Minderjährige betroffen waren. Nach Angaben von Looopings verhängte der Richter eine Freiheitsstrafe von achtzehn Monaten, teilweise unter Auflagen. Die bereits verbrachte Untersuchungshaft galt als verbüßter Haftteil. Für Besucher waren vor allem die Bedingungen bedeutsam. Der Mann darf fünf Jahre lang keine Freizeitparks, Kirmessen, Strände oder Parks besuchen, in denen Minderjährige anwesend sind. Auch Veranstaltungen, die sich an Kinder richten, sind für ihn verboten. Zudem muss er psychologische Begleitung erhalten. Plopsaland wurde ein symbolischer Schadenersatz von 1 Euro zugesprochen. Für die Dancing Fountains schließt dieser Artikel den Nachrichtenbogen rund um den Vorfall nüchtern, aber deutlich ab: Aus einer Entdeckung an der Wasserspielfläche wurde ein Gerichtsurteil mit langfristigen Einschränkungen für den Täter. Für Besucher und Redaktion ordnet das die Anlage in einen breiteren Sicherheitskontext ein, ohne die Attraktion selbst auf diesen Vorfall zu reduzieren.